Mitgliedschaft in der LAG

 

Die Mitgliedschaft als Ordentliche Mitglieder der LAG können alle angestellten MitarbeiterInnen der staatlich anerkannten hessischen Erziehungsberatungsstellen erwerben.

Freie MitarbeiterInnen erhalten den Status eines außerordentlichen Mitgliedes. Ebenso können juristische Personen die außerordentliche Mitgliedschaft erhalten, sofern sie Träger von staatlich anerkannten hessischen EB-Stellen sind.

Die außerordentlichen Mitglieder besitzen Stimmrecht und aktives Wahlrecht.

Die Mitgliederversammlung tritt jährlich zusammen und wählt alle zwei Jahre einen Vorstand, der aus mindestens fünf, höchstens sieben gleichberechtigten Mitgliedern besteht.

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