Für alle: Inklusive Erziehungsberatung

Im Zuge der Reform des SGB VIII im Jahr 2021 zum Kinder-Jugend-Stärkungsgesetz muss sich die Jugendhilfe hin zu einer Hilfe für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene entwickeln, d.h. inklusiv werden. Die Erziehungsberatungsstellen arbeiten bereits inklusiv, d.h. sie beraten schon jetzt Familien, bei denen ein Familienmitglied von Behinderung betroffen ist bzw. durch eine Beeinträchtigung körperlicher, geistiger oder seelischer Art Barrieren in seiner Umwelt erlebt und dadurch in seiner Entwicklung und/oder seiner Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt wird.

Unser Fachfeld sieht sich aufgefordert, noch aktiver auf all die Familien zuzugehen, die sich bisher noch nicht an die Erziehungsberatung wenden, obwohl sie einen erzieherischen Unterstützungsbedarf hätten.

Die Jahrestagung widmet sich dabei folgenden Themenfeldern: wissenschaftliche Befunde zur Inklusion, Haltung, Barrieren, Wissen- und Kompetenzvermittlung für spezifische Zielgruppen und Vernetzung und Kooperation. Zu den spezifische Aspekten, die vertieft betrachtet werden, gehören Frühförderung, Geschwisterkinder, Elternarbeit im Kontext kognitiver, gehörlose Eltern und ihre Kinder sowie Leichte Sprache zum Abbau von Barrieren.

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