Beitragsstruktur
Auf der Mitgliederversammlung am 30.11.2007 wurde beschlossen, die bisherige LAG-Beitragsstruktur um den TVöD zu erweitern bzw. sie anzupassen.
Anhand der Groblogik der Entgeltgruppen des TVöD
- E 1-4:ungelernt
- E 5-8:3jährige Berufsausbildung
- E 9-12:Fachhochschulniveau/Bachelor
- ab E 13:Universitätsniveau/Master
ergibt sich nachfolgende tabellarische Zuordnung zu den Beitragsklassen. Neu hinzugekommen ist lediglich die Einordnung der Altersteilzeit.
Beitragsklasse | Betrag in Euro | BAT (bisher) | analog TVöD |
1 | 62,- | I+II | E 13 und höher |
2 | 45,- | III – Vb | E 12 – E 9 |
3 | 30,- | Vc und weniger; TZ bis 0,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ); Rentner als außerordentliche Mitglieder |
E 8 – E 5; TZ bis 0,5 VZÄ; Altersteilzeit(ATZ); Rentner als außerordentliche Mitglieder |
4 | 20,- | Sekretärinnen bis 0,5 VZÄ | E 8 und weniger mit TZ bis 0,5 VZÄ |
5 | 55,- | Institutionen/Träger als außerordentliche Mitglieder | Institutionen/Träger als außerordentliche Mitglieder |
LAG-Mitgliedern werden für die wissenschaftlichen Jahrestagungen sowie für Weiterbildungsveranstaltungen der bke Beitragsermäßigungen gewährt. Außerdem erhalten sie kostenlos die „Informationen für Erziehungsberatungsstellen“.